Haushaltsplanung

 

im neuesten Bundesgesetzblatt Nr. 7 vom 25.02.2011 ist auf Seite 265 nunmehr die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreform-gesetzes im Jahr 2011 veröffentlicht.

Der Erhöhungsvervielfältiger wurde auf 6 Prozentpunkte festgesetzt. (2010: 6 v.H.) 

Damit beträgt die

Gewerbesteuerumlage in Bayern 2011 insgesamt 70 v.H. (2010: 71 v.H.)

 

 

Der Vervielfältiger 2011 setzt sich somit wie folgt zusammen:

 

Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
 
14,5 Prozentpunkte  
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG):
 
 
Basis-Umlage Land
20,5 Prozentpunkte
 
erhöhte Umlage
29,0 Prozentpunkte  
 
 
49,5 Prozentpunkte
 
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
6,0 Prozentpunkte
 
 
 
55,5 Prozentpunkte
 
 
 
Vervielfältiger insgesamt
 
70,0 Prozentpunkte